Die elektronische Ausfuhranmeldung im Handel (ETGB) erlaubt es, Ausfuhrsendungen innerhalb der Grenzen von 300 kg und 15.000 Euro von Expressdienstleistern elektronisch anzumelden, ohne vollständige Zollanmeldung.
1. Befreiung von Zollagentur- und Lagergebühren
Für unter der ETGB versandte Waren fallen weder Zollagenturhonorare noch Lager- oder Hallengebühren an. Die Formalitäten werden digital abgeschlossen.
2. Möglichkeit der Umsatzsteuererstattung (Ausfuhrbefreiung)
Da die bei ETGB-Ausfuhren ausgestellten Rechnungen als offizielle Ausfuhr gelten, können Unternehmen die Umsatzsteuer vollständig von der Finanzverwaltung zurückfordern.